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Kreitz, R. · Altenpflege, Hannover · 2003 · Heft 1 · S. 48 bis 52
Dokument
69440
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeiten in Teilzeit ist in der Altenpflege schon gängige Praxis. Nach deutschem Recht haben ArbeitnehmerInnen prinzipiell einen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung. Allerdings bedarf es einer Einigung mit dem Arbeitgeber und eine Änderung des Arbeitsvertrages. Die Autorin befasst sich mit der Rechtslage.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
RECHT
TEILZEITARBEIT
Altenpflege
Hannover