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Grober Behandlungsfehler führt zu Schmerzensgeldzahlung Anmerkung zum Urteil des OLG Hamm vom 21. Mai 2003
Kahlert, P. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 128 bis 129
Dokument
69466
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Hamm hat mit seiner Entscheidung vom 21. Mai 2003 in einem Fall der Schwerstschädigung eines Kindes infolge fehlerhafter Geburt ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 000,00 EUR zugesprochen. Das Gericht hatte in einem ähnlich gelagerten Fall schon einmal ein Schmerzensgeld in dieser Höhe für gerechtfertigt gehalten.
Schlagworte
URTEIL
BEHANDLUNGSFEHLER
SCHMERZENSGELD
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt