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Bei Ziffernprüfung kein offensichtliches Missverhältnis bei nur 40 % Überschreitung In seiner aktuellen Entscheidung vom 16.07.2003 bestätigt das BSG die Unrechtmäßigkeit der Hono…
Hohmann, U. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 132 bis 133
Dokument
69467
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist Chirurg und zugleich als Unfallchirurg mit den Zusatzbezeichnungen Sportmedizin, Chirotherapie und Handchirurgie tätig. Im Oktober beantragten die Krankenkassen eine Prüfung der Gesprächsleistungen. Der Prüfungsausschuss setzte 1998 eine Honorarminderung wegen Überschreitung im Vergleich zur Fachgruppe fest. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Der Beitrag schildert die weitere Entwicklung des Falles.
Schlagworte
URTEIL
VERGÜTUNG
ÄRZTLICHES PERSONAL
CHIRURGIE
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt