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Bei Ziffernprüfung kein offensichtliches Missverhältnis bei nur 40 % Überschreitung In seiner aktuellen Entscheidung vom 16.07.2003 bestätigt das BSG die Unrechtmäßigkeit der Hono…

Hohmann, U. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 132 bis 133

Dokument
69467
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hohmann, U.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
132 bis 133
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist Chirurg und zugleich als Unfallchirurg mit den Zusatzbezeichnungen Sportmedizin, Chirotherapie und Handchirurgie tätig. Im Oktober beantragten die Krankenkassen eine Prüfung der Gesprächsleistungen. Der Prüfungsausschuss setzte 1998 eine Honorarminderung wegen Überschreitung im Vergleich zur Fachgruppe fest. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Der Beitrag schildert die weitere Entwicklung des Falles.

Schlagworte

URTEIL VERGÜTUNG ÄRZTLICHES PERSONAL CHIRURGIE Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt