CareLit Fachartikel

Zur Rückforderung von Ausbildungsgeld für ein Studium der Medizin Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 23. Oktober 1998

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 143 bis 148

Dokument
69471
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
143 bis 148
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Gießen stellt in seinem Urteil vom 23.10. 2003 fest, dass die Zeit als Arzt im Praktikum keine beonsdere Härte hinsichtlich der Rückforderung von einem Soldaten gewährten Ausbildungsgeld für ein Studium der Medizin darstellt und auf die Abdienzeit nicht anzurechnen ist.

Schlagworte

AUSBILDUNG MEDIZINSTUDIUM GELDLEISTUNG URTEIL Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt