CareLit Fachartikel
Zur Rückforderung von Ausbildungsgeld für ein Studium der Medizin Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 23. Oktober 1998
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 143 bis 148
Dokument
69471
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Gießen stellt in seinem Urteil vom 23.10. 2003 fest, dass die Zeit als Arzt im Praktikum keine beonsdere Härte hinsichtlich der Rückforderung von einem Soldaten gewährten Ausbildungsgeld für ein Studium der Medizin darstellt und auf die Abdienzeit nicht anzurechnen ist.
Schlagworte
AUSBILDUNG
MEDIZINSTUDIUM
GELDLEISTUNG
URTEIL
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt