CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst in Kliniken ist Arbeitszeit
Die Krankenversicherung, Berlin · 2003 · Heft 1 · S. 290
Dokument
69478
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem EuGH-Urteil vom 9.9.2003 zählen Bereitschaftsdienste von Ärzten im Krankenhaus als Arbeitszeit. Bundeswirtschaftsminister Clement kündigte an, die Vorgaben durch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes schnellstmöglich umzusetzen. Schon jetzt sind öffentliche Arbeitgeber an den Beschluss des EuGH gebunden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
Die Krankenversicherung
Berlin