CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst in Kliniken ist Arbeitszeit

Die Krankenversicherung, Berlin · 2003 · Heft 1 · S. 290

Dokument
69478
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 55
Seiten
290
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Nach dem EuGH-Urteil vom 9.9.2003 zählen Bereitschaftsdienste von Ärzten im Krankenhaus als Arbeitszeit. Bundeswirtschaftsminister Clement kündigte an, die Vorgaben durch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes schnellstmöglich umzusetzen. Schon jetzt sind öffentliche Arbeitgeber an den Beschluss des EuGH gebunden.

Schlagworte

KRANKENHAUS BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT Die Krankenversicherung Berlin