CareLit Fachartikel
Umfang des Direktionsrechts-Bewährungsaufstieg
Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 1 · S. 375 bis 377
Dokument
69480
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im öffentlichen Dienst erstreckt sich das Direktionsrecht eines Arbeitsgebers auf die Zuweisung solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen der Vergütungsgruppe entsprechen, für die der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag eingestellt worden ist. Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer Umsetzung.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
URTEIL
Die Personalvertretung
Berlin