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Wen trifft es als Ersten? Was es bei der Sozialauswahl der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten gilt

Berger-Delhey, U. · Heim und Pflege, Kulmbach · 2003 · Heft 1 · S. 282 bis 284

Dokument
69554
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Berger-Delhey, U.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 34
Seiten
282 bis 284
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber entscheiden, welche Arbeitnehmer entlassen werden. Dabei hat er soziale Gesichtspunkte ausreichend zu berücksichtigen. Bei Auswahlfehlern kann dies vom sozial Schwächsten der Entlassenen und von allen Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die sozial schutzbedürftiger sind als vergleichbare weiterbeschäftige Arbeitnehmer.

Schlagworte

KÜNDIGUNG GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Heim und Pflege Kulmbach