CareLit Fachartikel
Wen trifft es als Ersten? Was es bei der Sozialauswahl der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten gilt
Berger-Delhey, U. · Heim und Pflege, Kulmbach · 2003 · Heft 1 · S. 282 bis 284
Dokument
69554
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber entscheiden, welche Arbeitnehmer entlassen werden. Dabei hat er soziale Gesichtspunkte ausreichend zu berücksichtigen. Bei Auswahlfehlern kann dies vom sozial Schwächsten der Entlassenen und von allen Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die sozial schutzbedürftiger sind als vergleichbare weiterbeschäftige Arbeitnehmer.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Heim und Pflege
Kulmbach