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Operationen dürfen auch von Ärzten durchgeführt werden, die sich noch in der Facharzt-Ausbildung befinden OLG München, Urteil vom 31. Januar 2002

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 119 bis 124

Dokument
69614
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
119 bis 124
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das OLG München kommt in seinem Urteil zu der Auffassung, dass einem noch in der Ausbildung befindlichen hinreichend qualifizierten Arzt unter Aufsicht auch eine schwierige OP übertragen werden darf, weil er ansonsten das Ausbildungsziel nicht erreichen kann. Der Patient muß darüber nicht weiter aufgeklärt werden.

Schlagworte

URTEIL CHIRURGIE ALLGEMEINE FACHARZT AUSBILDUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt