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Operationen dürfen auch von Ärzten durchgeführt werden, die sich noch in der Facharzt-Ausbildung befinden OLG München, Urteil vom 31. Januar 2002
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 119 bis 124
Dokument
69614
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG München kommt in seinem Urteil zu der Auffassung, dass einem noch in der Ausbildung befindlichen hinreichend qualifizierten Arzt unter Aufsicht auch eine schwierige OP übertragen werden darf, weil er ansonsten das Ausbildungsziel nicht erreichen kann. Der Patient muß darüber nicht weiter aufgeklärt werden.
Schlagworte
URTEIL
CHIRURGIE
ALLGEMEINE
FACHARZT
AUSBILDUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt