CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2003

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 125 bis 142

Dokument
69616
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
125 bis 142
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Beteiligten über den Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit. Der Arbeitgeber, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, betreibt in seinem Gebiet den Rettungdienst nach Maßgabe des badenwürttembergischen Rettungsdienstgesetzes. Auf die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb Beschäftigten findet der Tarifvertrag (West) Anwendung.

Schlagworte

URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT Krankenhaus und Recht Frankfurt