CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2003
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 125 bis 142
Dokument
69616
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Beteiligten über den Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit. Der Arbeitgeber, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, betreibt in seinem Gebiet den Rettungdienst nach Maßgabe des badenwürttembergischen Rettungsdienstgesetzes. Auf die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb Beschäftigten findet der Tarifvertrag (West) Anwendung.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt