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Sittenwidrigkeit des Vertriebs von Arzneimitteln, die von Benannten Stellen als Medizinprodukte zertifiziert wurden Zugleich Besprechung der Urteile des OLG Frankfurt vom 21.1.199…

Büttner, T. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 129 bis 137

Dokument
69641
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Büttner, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 3
Seiten
129 bis 137
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Es geht um die Frage, ob ein Medizinprodukte-Hersteller, der das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren durchlaufen hat, von der entsprechenden Stelle die Konformitätsbescheinigung erhalten hat, deshalb das Medizinprodukt mit der CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, sittenwidrig handelt, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass es sich bei dem zertifizierten Produkt nicht um ein Medizinprodukt, sondern um ein Arzneimittel handelt. Die bisherige Rechtsprechung beurteilt diese Frage kontrovers.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL MEDIZINPRODUKT HANDEL MedizinProdukte Recht Frankfurt