CareLit Fachartikel
EuGH-Urteil Bereitschaftsdienst ist auch in Deutschland als Arbeitszeit zu werten
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 1 · S. 377 bis 378
Dokument
69707
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung, dass eine nationale Regelung wie die deusche, nach der Bereitschaftsdienst als Ruhezeit eingestuft wird und nur für Zeiten tatsächlicher Tätigkeit ein Ausgleich vorgesehen ist, mit der Gemeinschaftsrichtlinie nicht vereinbar ist. Ob allerdings die personellen Konsequenzen bei einer europarechtskonformen Umsetzung mit insgesamt 41.000 zusätzlichen Stellen festzumachen ist, bleibt abzuwarten.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
EUROPÄISCHE UNION
ARBEITSZEIT
PflegeRecht
Neuwied