CareLit Fachartikel

EuGH-Urteil Bereitschaftsdienst ist auch in Deutschland als Arbeitszeit zu werten

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 1 · S. 377 bis 378

Dokument
69707
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
377 bis 378
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung, dass eine nationale Regelung wie die deusche, nach der Bereitschaftsdienst als Ruhezeit eingestuft wird und nur für Zeiten tatsächlicher Tätigkeit ein Ausgleich vorgesehen ist, mit der Gemeinschaftsrichtlinie nicht vereinbar ist. Ob allerdings die personellen Konsequenzen bei einer europarechtskonformen Umsetzung mit insgesamt 41.000 zusätzlichen Stellen festzumachen ist, bleibt abzuwarten.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST EUROPÄISCHE UNION ARBEITSZEIT PflegeRecht Neuwied