CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst in einem Krankenhaus ist als Arbeitszeit zu werten
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 1 · S. 384 bis 399
Dokument
69709
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Beteiligten darüber, ob der durch die Beklagte angeordnete Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit ( Kläger) oder als Ruhezeit (Beklagte) zu werten sei. Dabei kommt es ausschließlich auf die arbeitsschutzrechtliche Seite der Bereitschaftszeiten, nicht dagegen auf die vergütungsrechtliche Seite an.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
KRANKENHAUS
ARBEITSZEIT
URTEIL
ARBEITSSCHUTZGESETZ
PflegeRecht
Neuwied