CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst in einem Krankenhaus ist als Arbeitszeit zu werten

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 1 · S. 384 bis 399

Dokument
69709
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
384 bis 399
Erschienen: 2003-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Beteiligten darüber, ob der durch die Beklagte angeordnete Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit ( Kläger) oder als Ruhezeit (Beklagte) zu werten sei. Dabei kommt es ausschließlich auf die arbeitsschutzrechtliche Seite der Bereitschaftszeiten, nicht dagegen auf die vergütungsrechtliche Seite an.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST KRANKENHAUS ARBEITSZEIT URTEIL ARBEITSSCHUTZGESETZ PflegeRecht Neuwied