CareLit Fachartikel
Gleichzeitig Massnahmen und Strafen möglich Das Jugendstrafgesetz verfeinert die Sanktionen und verbessert den Rechtsschutz
Ullrich, P. · Curaviva, Bern · 2003 · Heft 11 · S. 23 bis 25
Dokument
69865
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Schweiz wird das Strafmündigkeitsalter von sieben auf zehn Jahre erhöht. Außerdem wird ein Freiheitsentzug erst ab 16 Jahren ermöglicht. Diese Maßnahmen schreibt das neue Jugendstrafgesetz - JStG - vor. Das neue Gesetz löst die jugendstrafrechtlichen Vorschriften im StGB ab.
Schlagworte
SCHWEIZ
JUGEND
STRAFRECHT
Curaviva
Bern