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Gleichzeitig Massnahmen und Strafen möglich Das Jugendstrafgesetz verfeinert die Sanktionen und verbessert den Rechtsschutz

Ullrich, P. · Curaviva, Bern · 2003 · Heft 11 · S. 23 bis 25

Dokument
69865
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Curaviva, Bern
Autor:innen
Ullrich, P.
Ausgabe
Heft 11 / 2003
Jahrgang 1
Seiten
23 bis 25
Erschienen: 2003-11-01 00:00:00
ISSN
2624-9561
DOI

Zusammenfassung

In der Schweiz wird das Strafmündigkeitsalter von sieben auf zehn Jahre erhöht. Außerdem wird ein Freiheitsentzug erst ab 16 Jahren ermöglicht. Diese Maßnahmen schreibt das neue Jugendstrafgesetz - JStG - vor. Das neue Gesetz löst die jugendstrafrechtlichen Vorschriften im StGB ab.

Schlagworte

SCHWEIZ JUGEND STRAFRECHT Curaviva Bern