CareLit Fachartikel
Struktur und Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Absatz 2 SGB V
Bronner, D. · Das Krankenhaus, Berlin · 2003 · Heft 11 · S. 866 bis 868
Dokument
69874
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen wird eine neue Struktur erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird durch ein Gesetz zum 1. Januar 2004 eingerichtet und tritt die Rechtsnachfolge des Koordinierungsausschusses und der bisherigen Bundesausschüsse an.
Schlagworte
SELBSTVERWALTUNG
REFORM
Das Krankenhaus
Berlin