CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2003 · Heft 11 · S. 886 bis 888
Dokument
69904
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof hat es ausdrücklich bestätigt, Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, dies gilt auch für Deutschland. Die Autoren stellen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2003 vor.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
RECHT
URTEIL
EUROPÄISCHE UNION
BEREITSCHAFTSDIENST
KRANKENHÄUSER
RICHTLINIE
ANGST
DEUTSCHLAND
GESUNDHEITSWESEN
ÄRZTE
RECHTSANWÄLTE
WASSER
TEE