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EuGH war gestern, morgen gilt das ArbZG Die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) werden höchstwahrscheinlich Anfang 2004 in Kraft treten
Kuhlmann, J. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2003 · Heft 11 · S. 552 bis 554
Dokument
69926
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem EuGH-Urteil vom 9. September 2003 ist klar, dass mit Anwesenheit am Arbeitsplatz verbundener Bereitschaftsdienst als Vollarbeitszeit gilt. Schon am 10. September 2003 präsentierte die Bundesregierung den Entwurf einer Änderung des ArbZG. Was da präsentiert wurde ist für die Krankenhäuser aber Steine statt Brot.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
GESETZ
LUXEMBURG
ARBEITSPLATZ
BUNDESREGIERUNG
ZEIT
UNSICHERHEIT
GEWERKSCHAFTEN
INTENTION
GESUNDHEITSWESEN
DOKUMENTATION
MARKETING
BERATUNG
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG