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EuGH war gestern, morgen gilt das ArbZG Die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) werden höchstwahrscheinlich Anfang 2004 in Kraft treten

Kuhlmann, J. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2003 · Heft 11 · S. 552 bis 554

Dokument
69926
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kuhlmann, J.
Ausgabe
Heft 11 / 2003
Jahrgang 20
Seiten
552 bis 554
Erschienen: 2003-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Seit dem EuGH-Urteil vom 9. September 2003 ist klar, dass mit Anwesenheit am Arbeitsplatz verbundener Bereitschaftsdienst als Vollarbeitszeit gilt. Schon am 10. September 2003 präsentierte die Bundesregierung den Entwurf einer Änderung des ArbZG. Was da präsentiert wurde ist für die Krankenhäuser aber Steine statt Brot.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST GESETZ LUXEMBURG ARBEITSPLATZ BUNDESREGIERUNG ZEIT UNSICHERHEIT GEWERKSCHAFTEN INTENTION GESUNDHEITSWESEN DOKUMENTATION MARKETING BERATUNG RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG