CareLit Fachartikel
Zur Verwendung des Zusatz med OLG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2002
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 11 · S. 136 bis 138
Dokument
70019
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Köln vertritt in seinem Urteil dies Auffassung, dass der Zusatz med hinter der Bezeichnung eines Waschmittels, welches im Gegensatz zu anderen Produkten keine Parfumund Farbstoffe und keinen Konservierungszusatz enthält und dessen Eignung bei Allergien deshalb hervorgehoben wird, nicht irreführend ist i. S. des § 3 UWG.
Schlagworte
WETTBEWERB
WÄSCHEBEHANDLUNG
URTEIL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt