CareLit Fachartikel
Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Dreizehnter Abschnitt
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 11 · S. II bis III
Dokument
70042
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Dreizehnte Abschnitt umfasst die §§ 140 f bis 140 h mit Begründungen und beschäftigt sich mit der Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten.
Schlagworte
PATIENT
GESUNDHEITSPOLITIK
PATIENTENRECHT
Patienten Rechte
Frankfurt