CareLit Fachartikel
Klinikbehandlung von Kassenpatienten setzt nicht die vorherige Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse voraus
Beeretz, R. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 11 · S. 122 bis 126
Dokument
70047
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor macht klar, dass gesetzliche Krankenkassen Klinikkosten zu tragen haben, wenn die Heilbehandlung erforderlich ist, d.h. wenn das Behandlungsziel nur mit Mitteln des Krankenhauses, nicht aber ambulant zu erreichen ist. Eine rechtzeitige Antragstellung ist nicht entscheidend.
Schlagworte
KRANKENHAUS
THERAPIE
KRANKENVERSICHERUNG
GESETZLICH
PATIENTENRECHT
Patienten Rechte
Frankfurt