CareLit Fachartikel
Bei einer Beteiligung mehrerer Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen müssen die geplanten Maßnahmen zum Schutz des Patienten koordiniert werden Bundesgerichtshof, Urteil vom…
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 11 · S. 131 bis 137
Dokument
70049
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass es beim Zusammenwirken mehrerer Ärzte im Rahmen der sog. horizontalen Arbeitsteilung einer Koordination der beabsichtigen Maßnahmen bedarf zum Schutze des Patienten. So sollen Risiken ausgeschlossen werden, die sich aus der Unverträglichkeit der von den beteiligten Fachrichtungen vorgesehenen Methoden ergeben könnten.
Schlagworte
URTEIL
INTERDISZIPLINÄR
ZUSAMMENARBEIT
PATIENTENRECHT
Patienten Rechte
Frankfurt