CareLit Fachartikel
Das Delegationsrecht hat Grenzen
Plantholz, M. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 12 · S. 18
Dokument
70142
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunehmend stellen niedergelassene Vertragsärzte das Legen eines transurethralen Dauerkatheters den Heimen in Rechnung. Der Autor klärt über die Rechtslage auf und erläutert, wie Heimleitungen sich in solchen Fällen verhalten sollten.
Schlagworte
HEIMTRÄGER
HEIMLEITUNG
KOSTENERSTATTUNG
DAUERKATHETER
RECHT
Zunehmend
Stellen
Niedergelassene
Vertragsärzte
Legen
Transurethralen
Dauerkatheters
Heimen
Rechnung
Autor
Klärt