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Kündigung nur nach Abmahnung

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 12 · S. 19

Dokument
70143
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
19
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Mai 2002. Das Gericht befand, dass einem Arbeitnehmer bei Leistungsmängeln die Chance auf Leistungsverbesserungen eingeräumt werden muss und geht davon aus, dass Leistungsmängel meist auf steuerbarem Verhalten beruhen.

Schlagworte

LEISTUNG ABMAHNUNG KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG URTEIL RECHT ARBEITSVERHALTEN ARBEITSRECHT EIGNUNG VERHALTEN BERATER ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS Altenheim