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Kündigung nur nach Abmahnung
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 12 · S. 19
Dokument
70143
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Mai 2002. Das Gericht befand, dass einem Arbeitnehmer bei Leistungsmängeln die Chance auf Leistungsverbesserungen eingeräumt werden muss und geht davon aus, dass Leistungsmängel meist auf steuerbarem Verhalten beruhen.
Schlagworte
LEISTUNG
ABMAHNUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
RECHT
ARBEITSVERHALTEN
ARBEITSRECHT
EIGNUNG
VERHALTEN
BERATER
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
Altenheim