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Die Durchsetzung des tödlichen Behandlungsabbruchs beim Patienten im apallischen Syndrom, 2. Teil Anmerkung zu Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. März 2003

Weimer, T. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2003 · Heft 12 · S. 105 bis 109

Dokument
70362
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 6
Seiten
105 bis 109
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Der BGH hat entschieden, dass der Behandlungsabbruch einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Es wird klargestellt, dass die Ernährung mit einer sog. PEG einen Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten darstellt und damit die Fortführung der PEG einer Einwilligung des Patienten zur Rechtfertigung bedarf.

Schlagworte

URTEIL APALLISCHES SYNDROM STERBEHILFE RECHTSPRECHUNG PATIENTENRECHT ES ERNÄHRUNG PFLEGESTATIONEN STRAFRECHT VERSTÄNDNIS LEBEN GESUNDHEIT ZIELE FORTBILDUNG ÄRZTE KRANKHEIT