CareLit Fachartikel

Die Einhaltung eines ständigen Sichtkontakts kann einem Pflegeheim schon aus organisatorischen Gründen nicht zugemutet werden LG Bielefeld, Urt. v. 12.09.2002

Rehborn, B. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 12 · S. 515 bis 517

Dokument
70398
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Rehborn, B.
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
515 bis 517
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn ein Sturz am gleichen Tag erfolgt ist, ist es die einzige Pflicht eines Pflegeheims, die Versicherte eindringlich auf den Gebrauch der Kingel hinzuweisen und regelmäßig nach ihr zu sehen. Die Einhaltung eines ständigen Sichtkontakts ist für das Pflegepersonal nicht zumutbar.

Schlagworte

URTEIL PFLEGEHEIM AUFSICHTSPFLICHT PflegeRecht Neuwied