CareLit Fachartikel
Die Einhaltung eines ständigen Sichtkontakts kann einem Pflegeheim schon aus organisatorischen Gründen nicht zugemutet werden LG Bielefeld, Urt. v. 12.09.2002
Rehborn, B. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 12 · S. 515 bis 517
Dokument
70398
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn ein Sturz am gleichen Tag erfolgt ist, ist es die einzige Pflicht eines Pflegeheims, die Versicherte eindringlich auf den Gebrauch der Kingel hinzuweisen und regelmäßig nach ihr zu sehen. Die Einhaltung eines ständigen Sichtkontakts ist für das Pflegepersonal nicht zumutbar.
Schlagworte
URTEIL
PFLEGEHEIM
AUFSICHTSPFLICHT
PflegeRecht
Neuwied