CareLit Fachartikel
Umlagerungsund Bewegungspläne bei der Prophylaxe und Behandlung von Druckgeschwüren
Pro Alter, Köln · 2003 · Heft 12 · S. 60 bis 61
Dokument
70457
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Interview nimmt der Jurist H. Böhme Stellung zur rechtlichen Lage bei Pflegefehlern in Zusammenhang mit Dekubitus. Er behandelt die Frage, wer den Lagerungsplan erstellen sollte und an wen man sich bei Unreglemäßigkeiten wenden kann.
Schlagworte
DEKUBITUSPROPHYLAXE
DEKUBITUS
LAGERUNG
RECHT
Pro Alter
Köln