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Die Streichung von der Traditionsliste als anfechtbarer VerwaltungsaktAnmerkungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.11.2003 (BVerwG 3 C 29.02)*
Kaltenborn, J.; Herr, G.-F. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 166 bis 174
Dokument
70581
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren zeigen die Bedeutung der Traditionsliste für das Nachzulassungsverfahren auf, fassen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und der Vorinstanzen zusammen und nehmen. Anschließend dazu Stellung. Sodann werden die Auswirkungen der Entscheidung auf die Behördenpraxis und ihre Bedeutung für pharmazeutisches Unternehmen erörtert.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
RECHT
BERLIN
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
RECHTSANWÄLTE
KAPSELN
ZULASSUNG
RICHTLINIE
ARZNEIMITTELZULASSUNG
BEURTEILUNG
UNTERLAGEN
PERSONEN
CHARAKTER