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Pharmaunternehmen sollten sich wehren - jetzt erst recht!
Hohmann, H. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 174 bis 176
Dokument
70582
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 16. März hat der Europäische Gerichtshof einen Teil der Gesundheitsreform - nämlich die Wirksamkeit der Festbeträge - bestätigt. Trotz dieses Urteils ergeben sich genügend Möglichkeiten für Pharmaunternehmen, sich gegen die sie betreffenden restriktiven Auswirkungen der Gesundheitsreform zu wehren.
Schlagworte
TAETIGKEIT
ZULASSUNG
BERLIN
RECHTSANWÄLTE
INDUSTRIE
ES
ARBEIT
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
ÄRZTE
PATIENTEN
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DEUTSCHLAND
Pharma Recht
Frankfurt