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Pharmaunternehmen sollten sich wehren - jetzt erst recht!

Hohmann, H. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 174 bis 176

Dokument
70582
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hohmann, H.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
174 bis 176
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Am 16. März hat der Europäische Gerichtshof einen Teil der Gesundheitsreform - nämlich die Wirksamkeit der Festbeträge - bestätigt. Trotz dieses Urteils ergeben sich genügend Möglichkeiten für Pharmaunternehmen, sich gegen die sie betreffenden restriktiven Auswirkungen der Gesundheitsreform zu wehren.

Schlagworte

TAETIGKEIT ZULASSUNG BERLIN RECHTSANWÄLTE INDUSTRIE ES ARBEIT HÖHE RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT ÄRZTE PATIENTEN FRANKREICH DEUTSCHLAND Pharma Recht Frankfurt