Aufnahme bzw. Streichung aus der sogenannten TraditionslisteBundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. November 2003 - 3C, 29.02
van Schewick, D.; Dette · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 195 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufnahme der Anwendungsgebiete für Stoffe oder Stoffkombinationen in die Aufstellung nach § 109 a Abs. 3 AMG (sog. Traditionsliste) ist ebenso wie die Streichung aus dieser Aufstellung ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt. In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2003 durch den Vorsitzenden Richter am undesverwaltungsgericht Prof. Dr. Driehaus sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick, Dr. Dette, Liebler und Prof. Dr. Rennert ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberverwaltun…