Die vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Berufsausübung von Ärzten nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV
Trautmann, A. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 5 · S. 238 bis 246
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift des § 33 II Ärzte-ZV stellt an die gemeinsame Berufsausübung von Vertragsärzten drei Voraussetzungen. Zunächst müssen die beteiligten Ärzte tatsächlich eine gemeinschaftliche Berufsausübung beabsichtigen. Hierfür wird spätestens zu Beginn der Tätigkeitsausübung eine gesellschaftsvertragliche Grundlage vorliegen. Auf Grund der Komplexität der Materie werden die Parteien ihre Vereinbarungen regelmäßig auch schriftlich fixieren, mangels eines gesetzlichen Schrift-formerfordernisses ist dies aber nicht zwingend. Verzichten sie hierauf, kann auch keine Vorlagepflicht…