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Die vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Berufsausübung von Ärzten nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV

Trautmann, A. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 5 · S. 238 bis 246

Dokument
70657
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Trautmann, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
238 bis 246
Erschienen: 2004-05-01 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift des § 33 II Ärzte-ZV stellt an die gemeinsame Berufsausübung von Vertragsärzten drei Voraussetzungen. Zunächst müssen die beteiligten Ärzte tatsächlich eine gemeinschaftliche Berufsausübung beabsichtigen. Hierfür wird spätestens zu Beginn der Tätigkeitsausübung eine gesellschaftsvertragliche Grundlage vorliegen. Auf Grund der Komplexität der Materie werden die Parteien ihre Vereinbarungen regelmäßig auch schriftlich fixieren, mangels eines gesetzlichen Schrift-formerfordernisses ist dies aber nicht zwingend. Verzichten sie hierauf, kann auch keine Vorlagepflicht…

Schlagworte

TAETIGKEIT BERUFSAUSÜBUNG PATIENTEN SCHWELLENWERTE VERHALTEN CHARAKTER ÄRZTE ES RADIOLOGEN GEMEINSCHAFTSPRAXIS AUFMERKSAMKEIT ZULASSUNGSGREMIEN VERTRÄGE LEISTUNG LITERATUR ZEIT