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Änderungen beim Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub zum 1. Januar 2001

Marschner, A. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 1 · S. 17 bis 18

Dokument
70691
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Marschner, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2000
Jahrgang 14
Seiten
17 bis 18
Erschienen: 2000-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im Oktober 2000 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes verkündet1), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. 1. 2001 in Kraft tritt.2) Auf der Grundlage der Bonner Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 bringt das Gesetz Verbesserungen für die anspruchsberechtigten Personen (d. h., für die Eltern eines neugeborenen Kindes) mit sich, wobei es nicht um Leistungsverbesserungen im eigentlichen Sinne geht (also nicht um die bloße Anhebung von Leistungsbeträgen), sondern um strukturelle Veränderungen des BErzGG, die u. a. daraus zu erklären sind, dass der Gesetzgeber eine Anpassung an di…

Schlagworte

REFORM ERZIEHUNGSURLAUB ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ELTERN Zeitschrift für Tarifrecht München