Die firmenund kennzeichenrechtliche Behandlung von Filialapotheken und Versandapotheken
Kieser, T.; Leinekugel, R. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 61 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum 1. Januar 2004 trat das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Bestandteil dieses Gesetzes ist die Lockerung des bisherigen strikten Mehrbesitzverbotes und die Zulassung des Versandhandels. Während man bisher vom Apotheker in seiner Apotheke sprach, kann der Apotheker jetzt neben seiner Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken betreiben. Die Filialapotheken müssen nicht in der gleichen politischen Gemeinde, sondern können auch in einem benachbartem Kreis oder einer benachbarten kreisfreien Stadt liegen. Bei der Eröffnung von Filialapotheken stellt sich die Frage, wie diese…