CareLit Fachartikel

Zum Versicherungsschutz auf Dienstreisen

Krasney, O.-E. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 6 · S. 292 bis 295

Dokument
70734
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Krasney, O.-E.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 18
Seiten
292 bis 295
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Auch die im öffentlichen Dienst in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeiter und Angestellten sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) gegen Arbeitsunfälle versichert.1 Arbeitsunfälle sind Unfälle, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.2 Das ist dann der Fall, wenn die zum Unfall führende Verrichtung der versicherten Tätigkeit zu dienen bestimmt war.3 Eine Dienstreise ist ein Weg, der in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, er ist Teil der versicherten Tätigkeit oder zumindest steht er der…

Schlagworte

VERSICHERUNGSSCHUTZ UNFALL UNFALLVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG RECHT ARBEITSUNFÄLLE WOHNUNG CHARAKTER ES UNTERLAGEN ZEIT MAHLZEITEN RESTAURANTS MITTAGESSEN REISEN LEHRER