Zum Versicherungsschutz auf Dienstreisen
Krasney, O.-E. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 6 · S. 292 bis 295
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch die im öffentlichen Dienst in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeiter und Angestellten sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) gegen Arbeitsunfälle versichert.1 Arbeitsunfälle sind Unfälle, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.2 Das ist dann der Fall, wenn die zum Unfall führende Verrichtung der versicherten Tätigkeit zu dienen bestimmt war.3 Eine Dienstreise ist ein Weg, der in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, er ist Teil der versicherten Tätigkeit oder zumindest steht er der…