Rücksichtnahme auf betreute Personen
Bienwald, W. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2004 · Heft 6 · S. 97 bis 99
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In BtPrax 2002, 87 ist eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 28.5.2001 veröffentlicht worden, mit der das Gericht einem Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt hatte, weil er aufgrund seiner Erkrankung ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl einzuhalten (vgl den Leitsatz der Redaktion). Die Anmerkung von S. Meier zu dieser Entscheidung (BtPrax 2002, 62ff.) endet mit dem Fazit, die Gerichte gingen zunehmend dazu über, betreuten Personen auch in Konstellationen entgegenzukommen, in denen Fristversäumnisse durch Betreuer eine Rolle spielen.