CareLit Fachartikel
Psychiatrie-PflegezulageNur bei Zwangsaufenthalt von Patienten!
Andreas, M.; Debong, B.; Bruns, W. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2004 · Heft 7 · S. 552 bis 553
Dokument
70841
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn die BAT-Pflegezulage lediglich 46,02 Euro pro Monat beträgt, war sie mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (1). Diese Rechtsprechung wird vom BAG in der nachfolgend wiedergegebenen Entscheidung für die Psychiatrie-Pflege fortgesetzt. Das BAG legt die einschlägige BAT-Vorschrift strikt nach dem Wortlaut so aus, dass Pflegekräfte nur dann von der Psychiatrie-Zulage profitieren, wenn deren Patienten letztlich zwangsweise an einem Verlassen der Abteilung gehindert werden.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
RECHT
ZULAGENREGELUNG
PSYCHIATRIE
BAT
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen