CareLit Fachartikel
Psychiatrie-PflegezulageNur bei Zwangsaufenthalt von Patienten!
Andreas, M.; Debong, B.; Bruns, W. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2004 · Heft 7 · S. 552 bis 553
Dokument
70841
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn die BAT-Pflegezulage lediglich 46,02 Euro pro Monat beträgt, war sie mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (1). Diese Rechtsprechung wird vom BAG in der nachfolgend wiedergegebenen Entscheidung für die Psychiatrie-Pflege fortgesetzt. Das BAG legt die einschlägige BAT-Vorschrift strikt nach dem Wortlaut so aus, dass Pflegekräfte nur dann von der Psychiatrie-Zulage profitieren, wenn deren Patienten letztlich zwangsweise an einem Verlassen der Abteilung gehindert werden.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
RECHT
ZULAGENREGELUNG
PSYCHIATRIE
BAT
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
MENSCHEN
BETTEN
ZEIT
GEWALT
PERSONEN
ES
DRUCK