CareLit Fachartikel

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unterrichtung des Patienten vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung

Günter, R. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 31 bis 32

Dokument
70842
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Günter, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 3
Seiten
31 bis 32
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) sind Wahlleistungen vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren; der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Die Frage, welche Anforderungen an eine dieser Regelung gerecht werdende Unterrichtung über die Entgelte bei der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen zu stellen sind, war bislang in der Rechtsprechung der Instanzge richte und der Literatur umstritten. Durch zwei Grund satzentscheidungen hat der Bundesgerichtshof geklärt, was in jedem Fall als Unterrichtung…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF VEREINBARUNG PATIENT RECHTSPRECHUNG WAHLLEISTUNG PATIENTEN LITERATUR ÄRZTE HÖHE THERAPIE ZAHNÄRZTE ES RICHTLINIE Patienten Rechte Frankfurt