Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unterrichtung des Patienten vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung
Günter, R. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 31 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) sind Wahlleistungen vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren; der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Die Frage, welche Anforderungen an eine dieser Regelung gerecht werdende Unterrichtung über die Entgelte bei der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen zu stellen sind, war bislang in der Rechtsprechung der Instanzge richte und der Literatur umstritten. Durch zwei Grund satzentscheidungen hat der Bundesgerichtshof geklärt, was in jedem Fall als Unterrichtung…