CareLit Fachartikel
GRIFFE AM PATIENTEN: OPTIONEN FÜR DEN AUFZUGUNABHÄNGIGEN PATIENTENTRANSPORT
HAAG, W. · plexus, Augsburg · 2004 · Heft 6 · S. 38 bis 42
Dokument
70873
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eile ist geboten, wenn im Krankenhaus ein Schadenfeuer ausbricht. Die baulichen (Brandabschnitte; Rettungsabschnitte) und technischen (Brandmeldeanlage; Löschanlagen; Rauchabsaugung) Vorkehrungen des Brandschutzes greifen automatisch. Die organisatorischen Maßnahmen (Vollzug der Regelungen der Brandschutzordnung, des Fluchtund Rettungsplanes, des AVEP1) können nur greifen, wenn das Personal des Krankenhauses auf den Notfall vorbereitet ist.
Schlagworte
PATIENT
PFLEGEHILFSMITTEL
TRANSPORT
FEUERWEHR
ES
PATIENTEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
MENSCHEN
ORGANISATIONEN
INVESTITIONEN
SCHWEDEN
BODEN
FUSS
KIND
PFLEGEHEIME
ZEIT