Ärzte gegen Sterbehilfe Die Bundesärztekammer bekräftigt mit neuen Richtlinien ihre Ablehnung der aktiven Sterbehilfe
Krankendienst, Freiburg · 2004 · Heft 6 · S. 181 bis 183
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht daher nicht unter allen Umständen. So gibt es Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sein können. Dann tritt palliativ-medizinische Versorgung in den Vordergrund. Die Entscheidung hierzu darf nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.