CareLit Fachartikel

Ärzte gegen Sterbehilfe Die Bundesärztekammer bekräftigt mit neuen Richtlinien ihre Ablehnung der aktiven Sterbehilfe

Krankendienst, Freiburg · 2004 · Heft 6 · S. 181 bis 183

Dokument
70916
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankendienst, Freiburg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 77
Seiten
181 bis 183
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0023-4486
DOI

Zusammenfassung

Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht daher nicht unter allen Umständen. So gibt es Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sein können. Dann tritt palliativ-medizinische Versorgung in den Vordergrund. Die Entscheidung hierzu darf nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.

Schlagworte

AERZTEKAMMER PATIENTEN LEBEN GESUNDHEIT TOD DIAGNOSTIK Krankendienst Freiburg