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Pflegefall - immer mehr Kinder haften für ihre ElternAuf die richtige Pflegestufe kommt es an

Schlegel, T.; Faller, C.-M. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2004 · Heft 6 · S. 252

Dokument
70933
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schlegel, T.; Faller, C.-M.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 23
Seiten
252
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Immer häufiger entscheiden deutsche Gerichte, dass Kinder die Pflegekosten ihrer Eltern übernehmen müssen. Zwar werden die Pflegekosten in der Regel von der Pflegeversicherung getragen. Maßgeblich für die Höhe des Pflegegeldes ist die Pflegestufe. Oftmals übersteigen die Heimund Pflegekosten jedoch das Pflegegeld und die finanziellen Verhältnisse des Pflegebedürftigen, so dass die Kosten meist von der Sozialversicherung übernommen werden müssen. Diese holt sich das Geld dann allerdings immer häufiger von den Angehörigen der Pflegebedürftigen wieder - und das sind zumeist deren Kinder.

Schlagworte

PFLEGEBEDUERFTIGKEIT ELTERN HÖHE KRANKHEIT HERZINSUFFIZIENZ ES VERHALTEN SCHAM RATGEBER Kinderkrankenschwester Lübeck