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Das Personalvertretungsrecht im Freistaat Sachsen - ein Überblick Pflegefall - was zahlt die Pfiegeversi-cherung? So erhalten Sie die richtige Pflegestufe! erschienen. Es enthält…

Rehak, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 6 · S. 204 bis 219

Dokument
70934
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Rehak, H.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 47
Seiten
204 bis 219
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) war am 21. 01. 1993 in Kraft getreten. 2 Damit galt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Sachsen zum ersten Mal ein eigenständiges Lan-despersonalvertretungsgesetz. In der DDR existierten weder in der Wirtschaft noch in der Verwaltung Mitarbeitervertretungen, die durch freie Wahlen legitimiert gewesen wären. Die im Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 06. 19773 enthaltenen Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte dienten vorrangig dem Zweck, die gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele, insbesondere die Erfüllung der Pläne durch das Zusammen…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG PERSONALVERTRETUNGSRECHT SACHSEN MITBESTIMMUNG REFORM NATUR DEUTSCHLAND WAHRNEHMUNG LEHRER ORGANISATIONEN WISSENSCHAFT KUNST PRAXIS ARBEIT FINANZVERWALTUNG