CareLit Fachartikel

ZUM ÖFFENTLICHEN DIENSTKlageerlaubnis einer Frauenbeauftragten

Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 6 · S. 233 bis 236

Dokument
70936
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 47
Seiten
233 bis 236
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Frauenbeauftragen ist nach dem saarländischen Landesgleichstellungsgesetz zur Verfolgung von Betei-ligungsund Mitwirkungsrechten im Zusammenhang mit der Verwirklichung des gesetzlichen Ziels der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern keine gerichtliche Antragsbzw. Klagebefugnis eingeräumt.

Schlagworte

TAETIGKEIT RECHTSPRECHUNG HÖHE SCHADENSERSATZ FRAUEN ZEIT SCHREIBEN WAHRNEHMUNG INSTITUTIONALISIERUNG ROLLE ES VERSTÄNDNIS BERLIN HAND Die Personalvertretung