CareLit Fachartikel
ZUM ÖFFENTLICHEN DIENSTKlageerlaubnis einer Frauenbeauftragten
Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 6 · S. 233 bis 236
Dokument
70936
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Frauenbeauftragen ist nach dem saarländischen Landesgleichstellungsgesetz zur Verfolgung von Betei-ligungsund Mitwirkungsrechten im Zusammenhang mit der Verwirklichung des gesetzlichen Ziels der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern keine gerichtliche Antragsbzw. Klagebefugnis eingeräumt.
Schlagworte
TAETIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
SCHADENSERSATZ
FRAUEN
ZEIT
SCHREIBEN
WAHRNEHMUNG
INSTITUTIONALISIERUNG
ROLLE
ES
VERSTÄNDNIS
BERLIN
HAND
Die Personalvertretung