CareLit Fachartikel
Die Gebührenquote kann variierenArbeitsrecht: Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 7 · S. 35 bis 36
Dokument
70960
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab 1. Juli 2004 tritt das neue Rechtsberatungsgesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung sieht vor, dass eine Höchstgebühr für die Erstberatung auf Verbraucher beschränkt ist. Pflegedienst-Unternehmern ist daher zu empfehlen, vor einem Beratungsgespräch das Honorar zu klären.
Schlagworte
BEITRAEGE
HONORAR
RECHTSANWÄLTE
ES
BERATUNG
HÖHE
TRAGEN
Häusliche Pflege
Hannover