CareLit Fachartikel
Assistierter Suizid in der Schweiz
Bosshard, G.; Bär, W. · Public Health Forum, Berlin · 2004 · Heft 6 · S. 12 bis 13
Dokument
70971
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Suizidbeihilfe ist in der Schweiz nur bei selbstsüchtigen Motiven des Helfenden strafbar . Vor dem Hintergrund dieser offenen strafrechtlichen Regelung leisten seit etwa zwanzig Jahren Sterbehilfeorga-nisationen auf den Tod kranken, unzumutbar behinderten oder unerträglich leidenden Mitgliedern auf deren Wunsch Beihilfe bei der Selbsttötung. Das Rezept für die zum Tode führende Substanz wird von einem Arzt ausgestellt . Bei auf den Tod kranken Menschen ist diese Praxis in der Schweiz heute kaum mehr kontrovers.
Schlagworte
STERBEHILFE
SCHWEIZ
SUIZID
ORIENTIERUNG
WISSEN
PALLIATIVMEDIZIN
MENSCHEN
BEVÖLKERUNG
ÄRZTE
KOMMUNIKATION
ETHIK
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