CareLit Fachartikel

Assistierter Suizid in der Schweiz

Bosshard, G.; Bär, W. · Public Health Forum, Berlin · 2004 · Heft 6 · S. 12 bis 13

Dokument
70971
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Public Health Forum, Berlin
Autor:innen
Bosshard, G.; Bär, W.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 12
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0944-5587
DOI

Zusammenfassung

Suizidbeihilfe ist in der Schweiz nur bei selbstsüchtigen Motiven des Helfenden strafbar . Vor dem Hintergrund dieser offenen strafrechtlichen Regelung leisten seit etwa zwanzig Jahren Sterbehilfeorga-nisationen auf den Tod kranken, unzumutbar behinderten oder unerträglich leidenden Mitgliedern auf deren Wunsch Beihilfe bei der Selbsttötung. Das Rezept für die zum Tode führende Substanz wird von einem Arzt ausgestellt . Bei auf den Tod kranken Menschen ist diese Praxis in der Schweiz heute kaum mehr kontrovers.

Schlagworte

STERBEHILFE SCHWEIZ SUIZID ORIENTIERUNG WISSEN PALLIATIVMEDIZIN MENSCHEN BEVÖLKERUNG ÄRZTE KOMMUNIKATION ETHIK VERTRAUEN ANGST DEUTSCHLAND ZEIT DRUCK