CareLit Fachartikel
Stichprobenprüfungen im Krankenhaus
Ganse, T.; Wagener, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 5 · S. 333 bis 341
Dokument
70997
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die DKG haben gemäß § 17 c Absatz 4 KHG eine gemeinsame Empfehlung zur künftigen Belegungsund Abrechnungsprüfung im Krankenhausbereich abgeschlossen. Dieser auf Bundesebene gefundene Korn-promiss gilt bis zum In-Kraft-Treten einer Vereinbarung durch den auf Landesebene zu bildenden Schlkhtungsausschuss. Die Krankenkassen können ab dem 15. April 2004 in einem formell streng geregelten Verfahren die Belegung und Abrechnung von Krankenhausfällen im Rahmen einer umfassenden Zufallsprüfung anhand von Stichproben untersuchen
Schlagworte
KRANKENHAUS
MDK
BETTENAUSNUTZUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
KODIERUNG
VEREINBARUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
KRANKENHÄUSER
ANÄSTHESIOLOGIE
ROLLE
LEBEN
HÖHE
KRANKENHAUSÄRZTE
ORIENTIERUNG
BERATER