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Herzberuhigung für Kräutertee unzulässigVerwaltungsgericht Köln, Urteil vom 7. April 2004 - 24 K 8164/01
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 225 bis 230
Dokument
71125
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin zeigte unter dem 01.06.1978 gemäß Art. 3 § 7 Abs. 2 S. la AMNG das Arzneimittel ... Herz-Beruhigungs-Tee Nr. 15 als ein im Verkehr befindliches Fertigarzneimittel an. Als arzneilich wirksame Bestandteile waren insgesamt 12 Arzneipflanzen, als Anwendungsgebiet zur Beruhigung des nervösen Herzens und zur Harmonisierung der Herzleistung angegeben. Mit Änderungsanzeige vom 28.03.1988 zeigte die Klägerin eine Änderung der Bezeichnung des Arzneimittels in ... Herzberuhigungs-Tee Kräutertee Nr. 15 sowie Änderungen der arzneilich wirksamen und der sonstigen Bestandteile an.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
WIRKUNG
INDIKATION
REFORM
HERZ
VORSCHRIFTEN
ES
RECHTSANWÄLTE
ZULASSUNG
BLÜTEN
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
BLUTDRUCK
WASSER
MISTEL
HERZ-KREISLAUF-SYSTEM