Der Sturz in Pflegeeinrichtungen
Lutterbeck, C. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2004 · Heft 6 · S. 34 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Sturz wird gemeinhin als ein Ereignis definiert, bei dem eine Person unerwünscht Richtung Boden oder auf ein tieferes Niveau fällt, nachdem sie das Gleichgewicht beim Gehen oder anderen Aktivitäten verloren hat. Daraus resultierende Verletzungen können eine medizinische Behandlung zur Folge haben in Form von radiologischen Untersuchungen, Krankenhausaufenthalten und Notarztbehandlungen. Leichtere und schwere Verletzungen nach Stürzen von desorientierten, agitierten Patienten sind praktisch allen Mitarbeitern in Heimen und Kliniken bestens bekannt. Bei Stürzen aus dem Bett können Verletzungen am Schädel oder…