Die Menschenwürde und der tödliche Behandlungsabbruch beim Patienten im apallischen Syndrom
Weimer, T. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2004 · Heft 6 · S. 43 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BGH begründet Verbindlichkeit einer Patientenverfügung aus dem Prinzip der Menschwürde. Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes begründete in seinem Beschluss vom 17. März 2003 - Az.: XII ZB 2/03 die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung eines Patienten im irreversiblen apallischen Syndrom aus dem Prinzip der Menschenwürde (1). So führte er aus: Liegt eine [...] Willensbekundung, etwa [...] in Form einer so genannten Patientenverfügung, vor, bindet sie als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts, aber auch der Selbstverantwortung des Betroffenen den Betreuer; denn schon die Würde des Betroffenen…