Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Drupp, M. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2004 · Heft 6 · S. 1506 bis 1510
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 20 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs V können Krankenkassen Maßnahmen, die den Arbeitsschutz ergänzen, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen. Die Interventionen erfolgen in der Regel auf der Basis von Arbeitsunfähigkeitsanalysen und weiteren Instrumenten der Primärerhebung. Die Maßnahmen reichen von verhaltenspräventiven Angeboten wie Rückenschulen bis zu Unterstützungsangeboten bei der Umsetzung eines integrativen Arbeitsund Gesundheitsmanagementsystems. Anhand von zwei Studien aus diesen Bereichen wird nachgewiesen, dass durch ein wissenschaftlich abgesichertes Vorgehen präventive Pote…