Anmerkungen zum neuen Kostenrecht des SGG - Beschränkung des Kostenrisikos klagender Vertragsärzte
Engelhard, W. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 299 bis 302
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das 6. Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGG-ÄndG) vom 17. 8. 2001 (BGBI. I 2144) wurde mit Wirkung ab 2. 1. 20031 bestimmt, dass in vertragsarztrechtlichen Streitverfahren nicht mehr die Kostenvorschriften des Sozialgerichtsgesetzes gelten, sondern die §§ 154 bis 162 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden sind (§ 197 a 11 SGG). Entfallen ist damit insbesondere der generelle Ausschluss der Kostenerstattung für beigeladene Behörden und Körperschaften nach § 193 IV SGG. Nachfolgend soll der Frage nachgegangen werden, wie in den Fällen, in denen - wie etwa bei Zulassungsstreit…