PflegeversicherungsrechtHeimentgelt: Berücksichtigung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 313 bis 317
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Bei einer landesrechtlichen Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen durch bewohnerbezogene, einkom mensabhängige Investitionskostenzuschüsse (so genanntes Pflegewohngeld) bedarf es zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen durch den Heimträger keiner Zustimmung der zuständigen Landes behörde, sondern nur einer Mitteilung des Heimträgers. 2. Als betriebsnotwendige Aufwendungen können bei der Anmietung eines Gebäudes die angemessenen Mietkos ten auch insoweit geltend gemacht werden, als darin Kosten für das reine Grundstück enthalten sind.