CareLit Fachartikel

PflegeversicherungsrechtHeimentgelt: Berücksichtigung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen

Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 6 · S. 313 bis 317

Dokument
71197
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
313 bis 317
Erschienen: 2004-06-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

1. Bei einer landesrechtlichen Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen durch bewohnerbezogene, einkom mensabhängige Investitionskostenzuschüsse (so genanntes Pflegewohngeld) bedarf es zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen durch den Heimträger keiner Zustimmung der zuständigen Landes behörde, sondern nur einer Mitteilung des Heimträgers. 2. Als betriebsnotwendige Aufwendungen können bei der Anmietung eines Gebäudes die angemessenen Mietkos ten auch insoweit geltend gemacht werden, als darin Kosten für das reine Grundstück enthalten sind.

Schlagworte

HEIMTRAEGER ES SICHERHEIT UNTERLAGEN MOTIVATION HÖHE EINKOMMEN PFLEGEHEIME STIFTUNGEN PERSONEN BERUFSAUSÜBUNG INVESTITIONEN LEISTUNG SCHREIBEN Neue Zeitschrift für Sozialrecht Frankfurt