CareLit Fachartikel

Verbot von Frühlingsrabatten auf SchönheitsoperationenLandgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 24. Juli 2003 - 32 O 43/03

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 41 bis 45

Dokument
71288
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
41 bis 45
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall betreibt die Verfügungsbeklagte ein Body-Beauty Gesundheitszentrum für das in Zeitungsanzeigen geworben wird. Der Verfügungskläger beanstandete die Werbung mit Botox-Injektionen, Schmerztherapie, ESW sowie die Gewährung von Rabatten auf Operationen und Behandlungen. Die Verfügungsbeklagte lehnte die Unterlassung der Werbung ab. Das Gericht hat nun der Verfügungsbeklagten u.a. untersagt, für eine Faltenbehandlung mittels Botox-Injektionen zu werben.

Schlagworte

MARKETING THERAPIE HEILMITTELWERBEGESETZ GESETZ URTEIL BÜCHER ES SCHREIBEN WERBUNG SCHMERZTHERAPIE ÄRZTE PERSÖNLICHKEIT LEISTUNG HÖHE MENSCHEN KRANKHEIT