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Verbot von Frühlingsrabatten auf SchönheitsoperationenLandgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 24. Juli 2003 - 32 O 43/03
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 4 · S. 41 bis 45
Dokument
71288
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall betreibt die Verfügungsbeklagte ein Body-Beauty Gesundheitszentrum für das in Zeitungsanzeigen geworben wird. Der Verfügungskläger beanstandete die Werbung mit Botox-Injektionen, Schmerztherapie, ESW sowie die Gewährung von Rabatten auf Operationen und Behandlungen. Die Verfügungsbeklagte lehnte die Unterlassung der Werbung ab. Das Gericht hat nun der Verfügungsbeklagten u.a. untersagt, für eine Faltenbehandlung mittels Botox-Injektionen zu werben.
Schlagworte
MARKETING
THERAPIE
HEILMITTELWERBEGESETZ
GESETZ
URTEIL
BÜCHER
ES
SCHREIBEN
WERBUNG
SCHMERZTHERAPIE
ÄRZTE
PERSÖNLICHKEIT
LEISTUNG
HÖHE
MENSCHEN
KRANKHEIT